Ausschüsse der Gemeinde

 

 

Lesen Sie hier Zusammenfassungen aus den jeweils letzten Ausschüssen der Gemeindevertretung.

Bleiben Sie auf dem neusten Stand oder Besuchen Sie gerne auch die Sitzungen selber. Die einzelnen Termine der Sitzungen entnehmen Sie dem unten eingestellten Kalender. 

Planungs- und Bauauschuss

Informationen aus der Sitzung vom 13.03.2025

1. Bericht des Bürgermeisters:

  • Stellenausschreibungen für eine Reinigungskraft in der Saison ist veröffentlicht worden.
  • Sanierung des Radweges entlang der L67. Beginn geplant ab dem 28.07.25 in den Sommerferien. Sanierung erfolgt 4 Wochen unter Vollsperrung.

 

2. Bericht aus dem Bauhof:

  • Es wurden Gehölzrückschnitte durchgeführt.
  • Gefrorenes Wasser wurde entfernt, damit der Bootssteg nicht beschädigt wird.
  • Diverse Reparaturarbeiten mit Kaltasphalt wurden in Ascheberg durchgeführt.
  • Es wird eine neues KFZ (Kastenwagen) für den Bauhof benötigt, damit die Mitarbeiter die Arbeiten an der Wasserversorgung erledigt können. Es ist die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs angedacht. Wird in der nächsten GV behandelt.

 

Aufenthalt für Jugendliche (Antrag der VfA Fraktion):

Mit dem Beschlussvorschlag an verschiedenen Stellen einen Aufenthaltsort für Jugendliche ab 12 Jahren zu gestalten und diese nach und nach mit Bewegungsparcours auszustatten, wurde über mögliche Standorte von Spielgeräten diskutiert. 

In der Diskussion wurden Zweifeln an der Eigentumssituation am ehemaligen Grillplatz der Gemeinde in der Nähe der Badestelle (geplanter Standort für eine Tischtennisplatte) geäußert, sowie durch den Bürgermeister eine Wiederbelebung des Jugendraumes aufgrund des zunehmenden Bedarf der OGTS (offene Ganztagsschule) ausgeschlossen.

Der Ausschuss einigt sich auf eine schriftliche Abfrage bei Jugendlichen im Alter zwischen 10 - 16 Jahren über gewünschte Möglichkeiten. Hierbei soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass "Luftschlösser" wie z.B. Skater-Bahn o.ä. durch die Gemeinde nicht möglich sind.

Das Thema wurde auf die nächste Ausschutzsitzung vertragt, hier sollen dann auch die Vorschläge der befragten Jugendlichen besprochen werden.

 

Überprüfung des Lärmschutzplans der Stufe 4, hier: Beratung und Beschlussfassung über die eingegangen Stellungnahmen:

  1. Aufgrund der erfolgten Rückmeldungen wird folgende geänderte Beschlussvorlage als Empfehlung für die Gemeindevertretung empfohlen: "Die während der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen."
  2. Der Lärmaktionsplan der 4. Stufe wird gemäß Anlage 2 mit den Änderungen beschlossen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss des Lärmaktionsplanes ortsüblich bekannt zu machen.

Aus der Gemeindevertretung

Informationen aus der Sitzung vom 12.12.2024

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

  • Aufgrund von Krankmeldung sind die Öffnungszeiten des Bürgerbüros bis Mitte Januar eingeschränkt.
  • Es wurde die jährliche Trinkwasserbeprobung durchgeführt. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Das Trinkwasser hat sehr gute Qualität.
  • Die Ende 24 beschlossen Ladesäulen sind endlich geliefert worden und werden Anfang 25 aufgebaut
  • Das Notstromaggregat wird noch im Dezember fertiggestellt.
  • Zum 01.01.25 wurde eine neuer Gemeindemitarbeiter für den Bauhof eingestellt.

 

2. Einwohnerfragezeit

  • Ein Einwohner fragt nach dem Stand des Lärmaktionsplans. Der Bürgermeister erklärt, dass dieser zurzeit erstellt wird wobei es aufgrund von Personalengpässen zu Verzögerungen kam. Anfang 25 soll die Fertigstellung erfolgen. 
  • Des Weiteren wird angefragt, ob die GV trotz der Ablehnungen der Verkehrsbehörde zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h weitere Vorstöße wagen möchte. Dies wir grundsätzlich bestätigt.

 

3. Neubesetzung der Ausschüsse

  • Die CDU-Fraktion stellt die Änderungen der Besetzung in den Ausschüssen vor, welchen einstimmig zugestimmt wird.

 

4. Änderung stellvertretender Fraktionsvorsitz

  • Die CDU-Fraktion teilt mit, dass Herr Friebe den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitz von Herrn Kittmann übernimmt, der aus der Gemeindevertretung ausscheidet. Frau Werrmann rückt für ihn nach.

 

5. Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Ascheberg

  • Es wird einstimmig beschlossen, den Vertrag der Außenstelle der Kita „Am Mühlenholz“ zum 31.08.25 einvernehmlich aufzulösen oder zum 30.06.25 zu kündigen. Durch die AWO-Kita ist die extra angemietete Außenstelle nicht mehr erforderlich.

 

6. Hebesätze der Gemeinde Ascheberg

  • Wie bereits im FA empfohlen, stimmt die GV mit 13 zu 2 Stimmen dafür, den Hebesatz der Grundsteuern A und B von 280 auf 340 anzuheben.

 

7. Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Ascheberg, hier: 2. Entwurf

  • Der Haushaltsplan wurde mit den Änderungen aus dem FA trotz einzelner offener Fragen einstimmig beschlossen. Der Gemeinde droht gemäß der derzeitigen Haushaltsplanung ab 2026 ein hoher Fehlbedarf, vor allem durch den Wegfall der zugesagten KITA Landesgelder.

 

8. Stellenplan 2025

  • Es gibt keine Änderungen im Stellenplan im Vergleich zu 2024.Einstimmig beschlossen.

 

9. Niederschlagswassergebühren in der Gemeinde Ascheberg; Satzungsänderung

  • Der Satzungsänderung wird wie im GA empfohlen einstimmig beschlossen.

 

10. Bauhofhalle der Gemeinde Ascheberg

  • Der Beschluss wird geringfügig geändert. Die Standortfrage soll nicht vorab, sondern im Zuge der Planung geklärt werden. Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.

 

11. Teilnahme am Aktionstag „Unser sauberes Schleswig-Holstein“ - Antrag der CDU-Fraktion

  • Es wird einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde, wie im letzten Jahr, am 08.03.25 am Aktionstag „Unser sauberes Schleswig-Holstein“ teilnimmt.

Geschäftsausschuss

Informationen aus der Sitzung vom 21.11.2024

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

  • Vom 08.12. – 09.12.24 wird erneut der Bahnübergang Langenrade gesperrt, da die Bauarbeiten an der Weiche bei der letzten Sperrung noch nicht abgeschlossen werden konnten. Es wird erneut auch zu Zugausfällen kommen, diese sind bei dem Betreiber auf der Website zu finden. LINK 
    Dokumente für die Umleitungen finden Sie auf der Website der Gemeinde
  • Im Umland starten Arbeiten zum weiteren Glasfaserausbau

 

2. Zukunft der medizinischen Versorgung in Ascheberg 

 Bericht der Arbeitsgruppe

  • Mit den Beteiligten wurden Gespräche geführt und ein Fragenkatalog durchgegangen
  • Es wurde eine Überversorgung an Ärzten festgestellt, wie sie auch im gesamten Kreis Plön vorliegt. Dadurch kann es schwierig werden neue Hausärzte anzusiedeln, wenn eine der bestehenden Praxen schließt und seine KV-Zulassung abgibt.

 Folgeauftrag/-aufgabe für die Arbeitsgruppe

  • Es wurde bisher kein Folgeauftrag vergeben

 

3. Auslastung der KiTa’s in Ascheberg

  • Die Auslastung ist generell ziemlich gut, allerdings werden ca. 15 Kinder zum nächsten Sommer die KiTa im Mühlenholz verlassen. Um die Auslastung wieder zu Decken, soll die Kinderstube an der Kirche geschlossen werden und in die KiTa am Mühlenholz integriert werden.

 

4. Niederschlagswassergebühren in der Gemeinde Ascheberg; Satzungsänderung

  • Es geht dabei um redaktionelle Änderungen, die einer Vorgabe einer Rechtsprechung entsprechen

 

5. Anfragen

  • Die CDU stellt die Anfrage am 08.03.2025 wieder einen Dorfputz durchzuführen.

Finanzausschuss

Informationen aus der Sitzung vom 12.11.2024

1. Kitareform - Prognosetool des Landes Schleswig-Holstein:

Dieser Punkt dient der Kenntnisnahme.

Durch das Ende der Evaluation der Kitareform und damit Erstellung des Gesetzesentwurfs, ist Ende diesen Jahres eine Beschlussfassung zu erwarten.

Die finanziellen Auswirkungen konnten bisher nicht prognostiziert werden. Vom Land ist ein Prognosetool zur Verfügung gestellt worden, jedoch ist aber bereits eine weitere Überarbeitung angekündigt. Dennoch hat die Verwaltung die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen mit dem Tool berechnet und hat diese in den Entwurf des Haushaltsplans aufgenommen.

Unter folgendem LINK finden Sie eine thematische Vorstellung der Gesetzesnovelle, in Form einer PowerPoint Präsentation von dem Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein.

 

2. Hebesatzsatzung der Gemeinde Ascheberg zu den Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer:

Nach Veröffentlichung des Transparenzregisters liegt der aufkommensneutrale Hebesatz in der Gemeinde Ascheberg bei 314 v. H. bzw. 317 v. H.. Es wird daher mindestens eine Erhebung des Hebesatzes von derzeit 280 v. H. auf diesen Wert erforderlich sein. Aufgrund des negativ geplanten Haushaltsentwurf für 2025 und der schon seit Jahren von der Kommunalaufsicht geforderten Haushaltskonsolidierung sind sich beide Fraktionen einig, dass die Einnahmen der Gemeinde erhöht werden müssen. 

Deshalb wird der GV empfohlen den Grundsteuerhebesatz wie folgt anzuheben:

  • Grundsteuer A        340 v. H. 
  • Grundsteuer B        340 v. H. 
  • Gewerbesteuer       380 v. H.  

Der Empfehlung wurde einstimmig zugestimmt. 

Unter folgenden Links können Sie die Transparenzregister einsehen:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

 

Auszug aus der Beschlussvorlage:

Ausführungen zu der Option für differenzierte Hebesätze in der Grundsteuer B

Der Landtag hat am 25. September 2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein beschlossen, das dem Vorbild der nordrhein-westfälischen Regelung folgt. Danach besteht für die Kommunen die Option, die Hebesätze für die Grundsteuer B differenziert nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken festzulegen. Eine Pflicht zur Differenzierung besteht ausdrücklich nicht. Hintergrund für die Regelung ist die in Teilen sehr unterschiedliche Entwicklung von den Grundsteuermessbeträgen von Wohngrundstücken und Gewerbegrundstücken.

 Dabei gelten zwei Maßgaben:

1. Der einheitliche Hebesatz für die Nichtwohngrundstücke darf nicht niedriger sein als der Hebesatz der Wohngrundstücke.

2. Dieser Hebesatz muss für alle in der Gemeinde oder dem Gemeindeteil liegenden baureifen Grundstücke einheitlich sein.

Zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind zwei Gutachten (vgl. Anlage 4 und 5) zur Möglichkeit einer verfassungskonformen Umsetzung erstellt worden, die sich in den Ergebnissen deutlich unterscheiden.

Das Gutachten des Städtetages NRW gelangt hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Risiken zu gegensätzlichen Einschätzungen als das Anfang September veröffentlichte Landesgutachten NRW, welches keine bedeutsamen verfassungsrechtlichen Risiken für die Kommunen bei Anwendung der Neuregelung sieht.

Der Städtebund SH empfiehlt daher, in den kommenden kommunalpolitischen Beratungen über eine Anwendung der differenzierenden Grundsteuerhebesätze auf die unterschiedlichen Prüfungsergebnisse beider Rechtsgutachten sowie die rechtlichen, administrativen und fiskalischen Risiken hinzuweisen.

 

3. Haushaltsplan 2025:

Der Haushaltsplan ist zahlreichen Belastungen ausgesetzt, so dass derzeit mit einem hohen Minus geplant wird. Belastungen sind unter anderem zum Beispiel: Kitareform, Kanalsanierung, Flüchtlingsunterbringung, etc. 

Eine Auswertung der Haushaltsentwicklung, sowie die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen im Ergebnisplan können Sie unter folgendem Link aus der Beschlussvorlage einsehen.

Auszug aus der Beschlussvorlage; hier der Fazit zum Ergebnisplan:

Die Haushaltsplanung der Gemeinde Ascheberg weist in allen Planungsjahren Fehlbeträge in den Jahresergebnissen aus. Die Erträge reichen dauerhaft nicht aus, die Aufwendungen zu decken. Einen großen Einfluss auf diese Entwicklung hat die Inbetriebnahme die Kita der AWO, die im Januar des laufenden Jahres 2024 in Betrieb ging. Dies führt seit dem Haushaltsjahr 2024 zu einer dauerhaften höheren Belastung, der die Gemeinde Ascheberg mit weiteren Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen begegnen muss.

Entscheidend ist, dass die Gemeinde weitere Maßnahmen beschließt, die der dauerhaften Leistungsfähigkeit dienen. Mit Blick darauf wäre zu begrüßen, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierungsanstrengungen nicht nur der aufkommensneutrale Grundsteuerhebesatz aus dem Transparenzregister zur Beschlussfassung in Betracht gezogen wird, sondern die Gemeinde einen Hebesatz von 340 % jeweils für die Grundsteuer A und B zur Beschlussfassung berät (vgl. VO/2024/A/874).

Die defizitären Planungen im Ergebnisplan reduzieren das Eigenkapital entsprechend. Ist bei negativen Jahresergebnissen ein Ausgleich durch die Ausgleichsrücklage nicht möglich, wird ein Jahresfehlbetrag vorgetragen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des geplanten Jahresfehlbetrages 2024 (879,0 TEUR) sowie der Folgejahre 2025ff. die Ausgleichsrücklage planmäßig bereits 2026 nicht mehr ausreichen wird, die geplanten Jahresfehlbeträge zu decken. Infolgedessen droht bei vollständiger Realisierung des Haushaltsplans bereits in der Bilanz 2026 ein vorgetragener Jahresfehlbetrag. Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Ascheberg wäre damit nicht mehr gegeben.

 

Besonders die gemeindliche Kita schlägt ab 2025 mit immensen  Mehrkosten in den Haushalt. Grund hierfür ist, dass die zugesicherten Landesmittel zur Qualitätssteigerung in den gemeindlichen Kitas nicht gewährt wurde. Dies betrifft alle Kommunen. 

Es werden noch einige Änderungen im Haushaltsplan besprochen. Der GV wird empfohlen, den Ergebnisplan, den Finanzplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit den abgestimmten Änderungen in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Empfehlung wurde einstimmig zugestimmt.

 

4. Stellenplan 2025:

Für das Jahr 2025 wurde kein zusätzlicher Stellenbedarf gemeldet, sodass keine neuen Stellen für den Stellenplan 2025 eingeplant wurden. Der GV wird empfohlen den Stellenplan wie geplant zu beschließen. Empfehlung erfolgte einstimmig.

Aus der Gemeindevertretung

Informationen aus der Sitzung vom 15.10.2024

1. Bekanntgaben des Bürgermeisters

Der Bahnübergang Langenrade wird vom 25.10.24 - ca.21 Uhr bis 30.10.24 - ca. 6 Uhr voll gesperrt. Es wird eine Weiche ausgetauscht. Aufgrund der Bauarbeiten fällt der Bahnverkehr zwischen Kiel und Eutin aus, ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet.

Die Umleitung für Fahrzeuge geht über Langenrade - Lindauer Kamp - Trentrade - Mühlenkoppel - Bundhorster Chaussee – Bahnhofstraße. Die Umleitung für Fußgänger und Fahrradfahrer geht über Gartenweg - Meisenweg - Fußgängertunnel am Bahnhof - Bahnhofstraße.

Des weiteren kommt es zu Bauarbeiten am Matthias-Claudius Ring 8 vom 24.10. - 30.10.2024, wo mit einer Fahrbahneinengung zu rechnen ist.

Der diesjährige Laternenumzug findet am 15.11.2024 um 18:30 statt.

Es kam zu einem Wasserschaden in der Krippengruppe im KiGa Am Mühlenholz. Für den Zeitraum der Sanierung zieht die Krippengruppe in die KiTa Abenteuerland, in der Langenrade in einen der leeren Krippenräume.

Bekanntgabe der Schließzeiten für die Verwaltung: 

  • 02.05.25 Brückentag
  • 30.05.2025 Brückentag
  • 29.12. und 30.12.25 
  • 02.01.2026

 

2. Bekanntgaben des Bürgermeisters über die Beschlüsse nichtöffentlicher Beratungspunkte der letzten Sitzung

  • Es wurde ein Aufhebungsvertrag mit einem Bauhofmitarbeiter beschlossen.

 

3. Genehmigung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters hinsichtlich einer überplanmäßigen Ausgabe nach § 82 der Gemeindeordnung (GO) i. V. mit § 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Ascheberg und § 50 der GO hier: Zufahrt zur neuen AWO-Kindetagesstätte "Abenteuerland" in Ascheberg, Langenrade

  • Während der Bauarbeiten der Zufahrt für den neuen KiTa sind Probleme mit veralteten Versorgungsleitungen aufgetreten, welche behoben werden mussten.
  • Der vom Ingenieurbüro geprüfte und gekürzte Rechnungsbetrag (3. Abschlagsrechnung) des Bauunternehmens über 141.530,69 €, wird beglichen durch die Beträge von 41.100,00 € („Wasserversorgung/Auszahlungen Tiefbau“) und von 88.609,63 € („Liegenschaftsverwaltung / Auszahlung Tiefbaum.“) sowie durch den Betrag in Höhe von 11.821,06 € beim („Bauhof/Erwerb von bewegl. Vermögen“), der zur Deckung herangezogen wird. 
  • Die Eilentscheidung für die überplanmäßigen Ausgaben wurde einstimmig beschlossen.

 

4. Nachtrag zur Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung Am Mühlenholz der Gemeinde Ascheberg/Holstein

  • Der Nachtrag zur Nutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten am Mühlenholz wurde einstimmig beschlossen
  • Die Lesefassung der Satzung inkl. 4. Nachtrages soll mit in Kraft treten und auf der Website der Gemeinde veröffentlicht werden. - LINK
  • Hier finden Sie den 4. Nachtrag - LINK

 

5. Anfragen

  • Die CDU stellt eine Anfrage bezüglich der Aufnahmekapazität des KiGa am Mühlenholz und des AWO-KiGa
    • Im KiGa am Mühlenholz sind aktuell keine Plätze frei. im AWO-KiGa gibt es aktuell 4 Gruppen und 4 freie Plätze, ab nächstem Sommer sind weitere Gruppen geplant.
    • Um die die Anzahl der freien Plätze zu reduzieren, wurde Werbung im Umland geschaltet.
    • Aktuell werden 11 Kinder aus der Gemeinde von Tagesmüttern betreut.
  • Die CDU stellt die Anfrage, welche Auswirkung das KiTa-Reformgesetz 2025 auf die Gemeinde hat.
    • Die Auswertung der Zahlen sind für den Dezember erwartet.
    • Da es einen unbefristeten Vertrag mit der AWO gibt, sind keine organisatorischen Maßnahmen erforderlich.

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